(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Anzeigenvorlagen über den Onlineshop auf der Website „deisslinger-anzeiger.de“.
(2) Betreiber der Website ist:
Björn Franke
Geschäftsführer des Ausschusses des Deißlinger Anzeigers
Engelgasse 6
78628 Rottweil
(3) Der Vertrag über die Veröffentlichung einer Anzeige im „Deißlinger Anzeiger“ kommt ausschließlich zwischen dem Besteller und der
Gemeinde Deißlingen
Kehlhof 1
78652 Deißlingen
zustande. Der Websitebetreiber handelt lediglich als technischer Dienstleister und Vermittler.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Über den Onlineshop können vorgegebene Anzeigenvorlagen ausgewählt und mit eigenen Textinhalten befüllt werden.
(2) Die Gestaltung erfolgt ausschließlich auf Basis der angebotenen Vorlagen. Individuelle Layoutänderungen sind nicht Bestandteil des Shop-Angebots.
(3) Eine Live-Vorschau während der Eingabe ist nicht verfügbar.
(4) Nach Übermittlung der Inhalte wird ein Korrekturabzug erstellt und dem Besteller übermittelt.
(5) Der Korrekturabzug entspricht dem späteren Drucklayout.
(6) Grundsätzlich ist eine Korrekturrunde vorgesehen.
(1) Mit Absenden der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab.
(2) Ein Vertrag über die Veröffentlichung der Anzeige kommt jedoch erst zustande, wenn der Besteller den übermittelten Korrekturabzug ausdrücklich freigibt.
(3) Ohne Freigabe erfolgt kein Druck und kein Vertragsschluss.
(4) Nach Freigabe ist der Auftrag verbindlich.
(5) Sobald die Druckdaten erstellt und an die Druckerei übermittelt wurden, ist eine Stornierung ausgeschlossen.
(1) Es gelten die im Onlineshop angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinde Deißlingen nach Veröffentlichung der Anzeige, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erscheinung.
(3) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Voraussetzung für die Rechnungsstellung ist die korrekte Angabe der vollständigen Rechnungsanschrift im Bestellprozess.
(1) Der „Deißlinger Anzeiger“ erscheint wöchentlich, mit Ausnahme von Sommer- und Winterpausen.
(2) Redaktionsschluss ist in der Regel dienstags um 13:00 Uhr. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen kann der Redaktionsschluss auf montags, 13:00 Uhr, vorverlegt werden.
(3) Gehen Inhalte oder Freigaben nach Redaktionsschluss ein, kann die Anzeige in der betreffenden Woche nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall wird Kontakt aufgenommen, um eine Veröffentlichung in der folgenden Ausgabe abzustimmen.
(4) Anzeigen erscheinen grundsätzlich einmalig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb des Amtsblatts besteht nicht.
(1) Der Besteller ist für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Inhalte allein verantwortlich.
(2) Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung erfolgt nicht.
(3) Mit Freigabe des Korrekturabzugs bestätigt der Besteller die vollständige und inhaltlich korrekte Wiedergabe seiner Anzeige.
(4) Nach Freigabe ist eine Haftung für inhaltliche Fehler ausgeschlossen.
(5) Es wird sich vorbehalten, Anzeigen mit rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, extremistischen oder sonst anstößigen Inhalten nicht zu veröffentlichen.
(1) Für technische Übermittlungsfehler (z. B. E-Mail-Zustellung) wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Nach Freigabe des Korrekturabzugs ist eine Haftung für Druck- oder Inhaltsfehler ausgeschlossen.
(3) Die Haftung ist – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(1) Bei den angebotenen Anzeigen handelt es sich um individuell angefertigte Druckerzeugnisse nach Kundenspezifikation.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Anzeige nach individuellen Vorgaben erstellt wird.
(3) Eine Stornierung ist bis zur ausdrücklichen Freigabe des Korrekturabzugs möglich. Nach Freigabe und insbesondere nach Übermittlung der Druckdaten an die Druckerei ist eine Stornierung ausgeschlossen.
(1) Anzeigen werden digital archiviert.
(2) Ein Anspruch auf Herausgabe offener Gestaltungsdaten besteht nicht.
(1) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Rottweil.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.